Die Wahrheit über Stalin

Herausgegeben 1979 von der
Kommunistischen Partei Deutschlands/MarxistenLeninisten

Die Moskauer Prozesse

Warum nennt die bürgerliche Propaganda sie den „Höhepunkt des Stalinismus“?

 

Die Prozesse von Moskau in den Jahren 1935 bis 1938, die Säuberungskampagnen in der Partei von 1933 bis 1936, Anklagen gegen ehemalige hohe Partei- und Staatsfunktionäre, keiner, der über die Sowjetunion von damals schreibt, vergisst diese Ereignisse zu erwähnen.

Das sei, so der Tenor dieser Propaganda, die große Abrechnung Stalins gewesen, da habe er endgültig alle seine Konkurrenten ausgeschaltet, alte verdiente Bolschewiki seien liquidiert worden.

Es soll damit insgesamt der Eindruck erweckt werden, als sei damals niemand mehr seines Lebens sicher gewesen, als habe eine ständige Atmosphäre der Angst und des Terrors geherrscht.

Die bürgerliche Propaganda will so die Parallele ziehen zur Hitler-Diktatur, zu den heimlichen Verhaftungen im Morgengrauen, zur Massenverfolgung der Arbeiterschaft. Zeugen, die dafür aufgefahren werden, sollen das bestätigen. Vor einiger Zeit machten die Erinnerungen des sowjetischen Musikers Schostakowitsch in Westdeutschland die Runde durch die Presse. In diesen Memoiren erhob er genau diese Anschuldigungen, Man habe, so schreibt er, Angst gehabt, irgendeinen Fehler zu machen, weil man nicht wusste, ob deswegen nicht der Geheimdienst kam. Furcht habe geherrscht. Oder: vor kurzem erschien eine Autobiographie des angeblichen Altkommunisten Kolman, der beteuerte, er sei vom Kommunismus abgekommen, als viele seiner besten Freunde in den Jahren 1937 und 1938 zu Gefängnisstrafen oder sogar zur Todesstrafe verurteilt worden seien. Wenn man weiß, dass ein Mann wie Kolman andererseits eingesteht, eingestehen muss, dass er schon seit 1918 in Opposition zur Linie der Partei gestanden hatte, kann man sich vorstellen, um was für Freunde es sich hier gehandelt haben wird - wir werden das im weiteren Verlauf noch sehen.

Aber, wie bei allen Gerüchten und Lügen über Stalin und die Politik der KPdSU(B) zu jener Zeit, ist es auch hier so, dass es durchaus Ereignisse gegeben hat, die Anlass zu den Hetzkampagnen waren.

Es fanden zahlreiche Prozesse statt, darunter die drei großen Moskauer Prozesse, in denen eine Reihe ehemaliger hoher Funktionäre unter den Angeklagten war.

Was war der Hintergrund, was waren die Ursachen und wie war der Ablauf dieser Ereignisse? Wen trafen diese Prozesse und was war ihr Ergebnis?

Bei seiner Rede über die Ergebnisse des ersten Fünfjahresplans am 7. Januar 1933 sagte J.W. Stalin, nachdem er die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, die sozialen Umgestaltungen dargelegt hatte, über den Kampf gegen die Feinde des Sozialismus:

„Die Ergebnisse des Fünfjahresplans in vier Jahren auf dem Gebiet des Kampfes gegen die Überreste feindlicher Klassen:

Als Ergebnis der Verwirklichung des Fünfjahresplans auf dem Gebiet der Industrie, der Landwirtschaft und des Handels haben wir in allen Sphären der Volkswirtschaft das Prinzip des Sozialismus durchgesetzt und aus ihnen die kapitalistischen Elemente vertrieben.

Wozu musste das in Bezug auf die kapitalistischen Elemente führen, und wozu hat es in der Tat geführt?

Das hat dazu geführt, dass die letzten Überreste der sterbenden Klasse: die Privatindustriellen und ihr Anhang, die Privathändler und ihre Handlanger, die ehemaligen Adligen und Popen, die Kulaken und ihre Helfershelfer, die ehemaligen weißen Offiziere und Landpolizisten, die ehemaligen Polizisten und Gendarmen, die verschiedensten bürgerlichen Intellektuellen chauvinistischer Färbung und alle sonstigen antisowjetischen Elemente aus dem Geleise geworfen wurden.

Diese ‚Ehemaligen’ die aus dem Geleise geworfen wurden und sich über das ganze Gebiet der UdSSR verstreut haben, verkrochen sich in unseren Werken und Betrieben, in unseren Institutionen und Handelsorganisationen, in den Eisenbahn- und Schifffahrtsbetrieben und hauptsächlich in den Kollektiv- und Sowjetwirtschaften. Sie verkrochen sich und versteckten sich dort unter der Maske von Arbeitern und Bauern, wobei sich der eine oder andere von ihnen sogar in die Partei einschlich.

Was brachten sie dorthin mit? Natürlich das Gefühl des Hasses gegen die Sowjetmacht, das Gefühl erbitterter Feindschaft gegen die neuen Wirtschafts-, Lebens- und Kulturformen.

Gegen die Sowjetmacht direkt Attacke zu reiten sind diese Herrschaften nicht mehr imstande. Sie und ihre Klassen haben schon einige Male solche Attacken geritten, aber sie wurden geschlagen und zerstreut. Darum ist das einzige, was sie noch tun können, Schaden und Unheil für die Arbeiter, die Kollektivbauern, die Sowjetmacht und die Partei zu stiften. Und sie schaden auch, wo sie nur können, indem sie versteckte Wühlarbeit betreiben. Sie stecken Lagerhäuser in Brand und beschädigen Maschinen. Sie organisieren Sabotage. Sie organisieren Schädlingsarbeit in den Kollektivwirtschaften, in den Sowjetwirtschaften, wobei manche von ihnen, unter denen sich auch einige Professoren befinden, in ihrem Schädlingsdrang so weit gehen, dass sie dem Vieh in den Kollektiv- und Sowjetwirtschaften die Pest, die sibirische Seuche einimpfen, die Verbreitung der Meningitis unter den Pferden fördern usw.

Aber das ist nicht die Hauptsache. Die Hauptsache in der Tätigkeit dieser Ehemaligen besteht darin, dass sie massenhaft Diebstahl und Veruntreuung staatlichen und genossenschaftlichen Gutes, kollektivwirtschaftlichen Eigentums organisieren. Diebstahl und Veruntreuung in den Werken und Fabriken, Diebstahl und Veruntreuung von Eisenbahnfrachten, Diebstahl und Veruntreuung in Lagerhäusern und Handelsbetrieben - besonders aber Diebstahl und Veruntreuung in den Sowjet- und Kollektivwirtschaften -, das ist die Hauptform der Tätigkeit dieser Ehemaligen. Sie fühlen sozusagen mit ihrem Klasseninstinkt, dass die Grundlage der Sowjetgesellschaft das gesellschaftliche Eigentum bildet, dass man, um der Sowjetmacht zu schaden, eben diese Grundlage erschüttern muss - und sie bemühen sich tatsächlich, das gesellschaftliche Eigentum dadurch zu erschüttern, dass sie Diebstahl und Veruntreuung in Massenumfang organisieren.

Zur Organisierung von Diebstählen nutzen sie die aus dem Privateigentum herrührenden Gewohnheiten und Reminiszenzen der Kollektivbauern aus, die gestern noch Einzelbauern waren, heute aber Mitglieder der Kollektivwirtschaften sind. Sie als Marxisten müssen wissen, dass das Bewusstsein der Menschen in seiner Entwicklung hinter ihrer tatsächlichen Lebenslage zurückbleibt. Die Kollektivbauern sind ihrer Lage nach nicht mehr Einzelbauern, sondern Kollektivisten, aber ihr Bewusstsein ist einstweilen noch das alte, das Bewusstsein von Privateigentümern. Und die aus den Ausbeuterklassen stammenden Ehemaligen nutzen die aus dem Privateigentum herrührenden Gewohnheiten der Kollektivbauern aus, um Diebstahl an gesellschaftlichem Gut zu organisieren und damit die Grundlage der sowjetischen Gesellschaftsordnung, das gesellschaftliche Eigentum, zu erschüttern.

Viele unserer Genossen stehen diesen Erscheinungen gleichmütig gegenüber und verstehen nicht Sinn und Bedeutung der massenhaften Diebstähle und Veruntreuungen. Sie gehen wie Blinde an diesen Tatsachen vorbei, in der Annahme, dass es daran nichts Besonderes gibt. Aber diese Genossen sind sehr im Irrtum. Die Grundlage unserer Gesellschaftsordnung ist das gesellschaftliche Eigentum, ebenso wie die Grundlage des Kapitalismus das Privateigentum ist. Die Kapitalisten haben das Privateigentum für heilig und unantastbar erklärt und seinerzeit eine Festigung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung erreicht. Wir Kommunisten müssen umso mehr das gesellschaftliche Eigentum für heilig und unantastbar erklären, um damit die neuen, die sozialistischen Wirtschaftsformen auf allen Gebieten der Produktion und des Handels zu festigen. Diebstahl und Veruntreuung gesellschaftlichen Eigentums - gleichviel, ob es sich um Staatseigentum oder genossenschaftliches und kollektivwirtschaftliches Eigentum handelt zulassen und an solchen konterrevolutionären Schandtaten vorbeigehen heißt die Untergrabung der sowjetischen Gesellschaftsordnung fördern, die sich auf das gesellschaftliche Eigentum als ihre Basis stützt. Davon ging unsere Sowjetregierung aus, als sie unlängst das Gesetz zum Schutz des gesellschaftlichen Eigentums erließ. Dieses Gesetz ist die Grundlage der revolutionären Gesetzlichkeit im gegenwärtigen Augenblick. Seine strengste Durchführung ist die erste Pflicht jedes Kommunisten, jedes Arbeiters und Kollektivbauern.

Man sagt, dass sich die revolutionäre Gesetzlichkeit unserer Zeit durch nichts von der revolutionären Gesetzlichkeit der ersten Periode der NÖP unterscheide, dass die revolutionäre Gesetzlichkeit unserer Zeit eine Rückkehr zu der revolutionären Gesetzlichkeit der ersten Periode der NÖP sei. Das ist absolut falsch. Die revolutionäre Gesetzlichkeit der ersten Periode der NÖP richtete sich mit ihrer Spitze hauptsächlich gegen die Auswüchse des Kriegskommunismus, gegen die ‚ungesetzlichen’ Konfiskationen und Eintreibungen. Sie garantierte dem Privateigentümer, dem Einzelbesitzer, dem Kapitalisten die Unversehrtheit ihres Besitzes unter der Bedingung, dass sie die Sowjetgesetze aufs strengste einhalten. Ganz anders steht es um die revolutionäre Gesetzlichkeit in unserer Zeit. Die revolutionäre Gesetzlichkeit unserer Zeit ist mit ihrer Spitze nicht gegen die Auswüchse des Kriegskommunismus, die schon längst nicht mehr existieren, sondern gegen Diebe und Schädlinge in der gesellschaftlichen Wirtschaft, gegen Rowdys und Leute gerichtet, die das gesellschaftliche Eigentum veruntreuen. Die größte Sorge der revolutionären Gesetzlichkeit in unserer Zeit gilt folglich dem Schutz des gesellschaftlichen Eigentums und nichts anderem.

Deshalb ist der Kampf für den Schutz des gesellschaftlichen Eigentums, ein Kampf, der mit allen Maßnahmen und Mitteln geführt wird, die uns die Gesetze der Sowjetmacht zur Verfügung stellen, eine der Hauptaufgaben der Partei.

Eine starke und mächtige Diktatur des Proletariats das ist es, was wir jetzt brauchen, um die letzten Oberreste der sterbenden Klassen zu vernichten und ihre Diebesmachenschaften zu vereiteln.

Manche Genossen haben die These von der Aufhebung der Klassen, von der Schaffung einer klassenlosen Gesellschaft und vom Absterben des Staates als Rechtfertigung für Trägheit und Gleichmütigkeit aufgefasst, als Rechtfertigung der konterrevolutionären Theorie vom Erlöschen des Klassenkampfes und von der Schwächung der Staatsmacht. Es erübrigt sich zu sagen, dass solche Leute mit unserer Partei nichts gemein haben können. Das sind Entartete oder Doppelzüngler, die man aus der Partei verjagen muss. Die Aufhebung der Klassen wird nicht durch das Erlöschen des Klassenkampfes, sondern durch seine Verstärkung erreicht. Das Absterben des Staates wird nicht durch Schwächung der Staatsmacht erfolgen, sondern durch ihre maximale Verstärkung, die notwendig ist, um die Oberreste der sterbenden Klassen zu vernichten und die Verteidigung gegen die kapitalistische Umkreisung zu organisieren, die noch bei weitem nicht beseitigt ist und noch nicht so bald beseitigt sein wird.

Durch die Verwirklichung des Fünfjahrplans haben wir erreicht, dass wir die letzten Oberreste der feindlichen Klassen aus ihren Positionen in der Produktion endgültig hinausgeworfen, das Kulakentum geschlagen und die Grundlage für seine Vernichtung geschaffen haben. Das ist das Ergebnis des Fünfjahrplans auf dem Gebiet des Kampfes gegen die letzten Trupps der Bourgeoisie. Aber das ist noch zuwenig. Die Aufgabe besteht darin, diese Ehemaligen aus unseren eigenen Betrieben und Institutionen hinauszuwerfen und sie endgültig unschädlich zu machen.

Man kann nicht sagen, dass diese Ehemaligen durch ihre Schädlings- und Diebesmachenschaften an der jetzigen Lage in der UdSSR irgendetwas ändern könnten. Sie sind zu schwach und ohnmächtig, um sich den Maßnahmen der Sowjetmacht zu widersetzen. Wenn sich aber unsere Genossen nicht mit revolutionärer Wachsamkeit wappnen und das spießbürgerlich gutmütige Verhalten zu Fällen des Diebstahls und der Veruntreuung gesellschaftlichen Eigentums nicht aus der Praxis ausmerzen, so können die Ehemaligen nicht wenig Schaden anrichten.

Man muss im Auge behalten, dass die wachsende Macht des Sowjetstaates den Widerstand der letzten Oberreste der sterbenden Klassen verstärken wird. Gerade weil sie im Sterben liegen und ihre letzten Tage fristen, werden sie von den Vorstößen der einen Form zu Vorstößen in anderen, schärferen Formen übergehen, an rückständige Schichten der Bevölkerung appellieren und sie gegen die Sowjetmacht mobilisieren. Es gibt keine Gemeinheit und keine Verleumdung, zu der diese Ehemaligen in ihrem Kampf gegen die Sowjetmacht nicht greifen und mit deren Hilfe sie nicht versuchen würden, die rückständigen Elemente zu mobilisieren. Auf diesem Boden können die zerschlagenen Gruppen der alten konterrevolutionären Parteien der Sozialrevolutionäre, Menschewiki, der bürgerlichen Nationalisten im Zentrum des Landes und in den Randgebieten wiederaufleben und sich zu regen beginnen, können die Splitter der konterrevolutionären Elemente aus den Reihen der Trotzkisten und der rechten Abweichler wiederaufleben und sich zu regen beginnen. Das ist natürlich nicht schrecklich. Aber all dies muss man im Auge behalten, wenn wir mit diesen Elementen schnell und ohne besondere Opfer Schluss machen wollen.

Deshalb ist die revolutionäre Wachsamkeit diejenige Eigenschaft, die die Bolschewiki jetzt besonders brauchen“[13].

Das war die entscheidende Tatsache jener Jahre. Die alten Ausbeuterklassen wurden durch die Fünfjahrpläne endgültig abgeschafft. Das Ziel des zweiten Fünfjahrplans, der 1933 begann, war ja genau das: die endgültige Beseitigung der Ausbeuterklassen zu leisten, das Werk zu Ende zu führen, das mit dem ersten Fünfjahrplan, so wie es von Stalin hier gezeigt wurde, begonnen worden war.

Und dagegen wehrten sich diese Klassen. Sie wollten ihre Privilegien, ihre Macht über andere Menschen, nicht verlieren. Und die alten politischen Gruppen wachten tatsächlich wieder zum Leben auf, traten wieder ans Tageslicht.

Eine Welle von Sabotage ging über das Land.

„Im Sommer 1934 entlarvte man eine Gruppe Landesverräter innerhalb der Garnison Petrosavodsk. Die Untersuchungen der Sicherheitsorganisation in der Angelegenheit wurde von Sergej Kirow geführt, Mitglied des Politbüros und Sekretär in der Leningrader Parteiorganisation. Als er die Fäden aufwickelte, die von den Konspiratoren in Petrosavodsk ausgingen, entdeckte er, dass der Parteisekretär und sein Stellvertreter im Ural mit einem heimlichen Oppositionszentrum in Leningrad, Moskau, Kiew und Tiflis in Kontakt standen. Er fand auch heraus, dass der Chef des Sicherheitsdienstes im Ural Führer eines dortigen Oppositionszentrums war und illegale Broschüren in der Druckerei des Sicherheitsdienstes hatte drucken lassen.

Im Dezember 1934 wurde Kirow in seinem Dienstzimmer in Leningrad ermordet. Der Mörder wurde auf frischer Tat festgenommen, und es war sofort klar, dass der Mord geschehen war, um weitere Entlarvungen landesverräterischer Tätigkeiten zu verhindern“[14].

Das war der Auftakt jenes Geschehens, das in der westlichen Presse allgemein als „Stalinistische Schauprozesse“ genannt wird.

Gegen wen richtete sich dieser Kampf?

„Wo an der Spitze einer Kollektivwirtschaft Leute stehen, die unserer Partei und der Sowjetmacht ergeben sind, die die Sache in revolutionärer Weise zu leiten verstehen, dort stehen die Dinge ausgezeichnet. Wo aber an der Spitze der Kollektivwirtschaften der Klassenfeind steht, ein gestriger Diakon, Kulak, weißgardischer Offizier, Petijuraanhänger usw., dort geht die Sache außerordentlich miserabel und wendet sich gegen uns“[15].

Der Kampf richtete sich also zum einen gegen jene Angehörigen von Ausbeuterklassen, die dazu übergegangen waren, den Sozialismus von innen her zu bekämpfen, Sabotage zu betreiben.

Er richtete sich aber auch gegen jene Leute, die zwar noch innerhalb der Reihen der Partei waren, aber sich von Opponenten zu Gegnern, zu Feinden des Sozialismus und der Sowjetvölker entwickelt hatten.

Prozessakten jener Zeit geben Aufschluss darüber, dass eine wirkliche große Verschwörung gegen den Sozialismus in den Sowjetrepubliken existierte.

Die Partei hatte nicht in genügendem Maße die von Stalin in der oben zitierten Rede verlangte Wachsamkeit. Deshalb mussten recht viele Mitglieder aus der Partei ausgeschlossen werden.

Man muss dazu wissen, dass die Partei in jenen Jahren sehr schnell gewachsen war, über 3Millionen Mitglieder zählte.

Dabei waren allerdings auch eine Reihe Karrieristen in die Partei eingetreten, die sich davon Vorteile versprachen. Andere Mitglieder wiederum waren nicht mehr aktiv. Deshalb wurde gleichzeitig ein Umtausch der Parteibücher vorgenommen, um zu prüfen, wer zu Unrecht Parteimitglied war, und es wurden solche Leute, die sich offensichtlich eingeschlichen hatten, ausgeschlossen. Da die Partei einfach zu schnell gewachsen war, wurde auch - 1933 - ein Aufnahmestopp für einen bestimmten Zeitraum erlassen. So kam es dazu, dass bis 1937 800000 Mitglieder aus der Partei entfernt wurden, 25 Prozent der Mitgliedschaft. So weit zur Reinigung der Partei.

Bestraft und verfolgt aber wurden diejenigen, die sich Verbrechen zuschulden kommen ließen.

Dem Mord an S.M. Kirow im Dezember 1934 folgten noch weitere „Todesfälle“ führender Funktionäre der KPdSU(B), die als Mord entlarvt wurden. Es starb der Genosse W.W. Kuibyschew, Mitglied des Politbüros des ZK der KPdSU(B). Es starb der Genosse I. Menshinski, Mitglied des ZK der KPdSU(B) und Vorsitzender des sowjetischen Sicherheitsdienstes NKWD. Es starb der große Schriftsteller Maxim Gorki, ein enger Freund Stalins -, und auch Gorkis Sohn.

Im Jahre 1935 tobte ein heftiger Kampf. In Prozessakten werden über 1000 registrierte Sabotageakte genannt, mehr als 100 untere und mittlere Partei- und Staatsfunktionäre wurden Opfer von Attentaten und anderen Terrorakten.

Und jetzt schlug die Partei, schlug die Arbeiterklasse zurück. Partei, Massenorganisationen und Sicherheitsdienst führten eine große Kampagne zur Säuberung der staatlichen Institutionen von Klassenfeinden und ihren Werkzeugen.

So kam es dazu, dass in den Jahren 1935 bis 1938 rund 140000 Menschen in der UdSSR der Prozess gemacht wurde. 40000 von ihnen waren früher in der Partei gewesen, jeder zwanzigste der 800000ehemaligen Parteimitglieder musste also vor Gericht gestellt werden.

Um einen Begriff davon zu bekommen, wie verlogen die Hetze der „Stalinistischen Terrorwelle“ ist, muss man wissen, dass die UdSSR damals rund 180 Millionen Einwohner hatte. Diese Prozesse trafen also rund 0,06 Prozent der Bevölkerung. Wenn man andererseits weiß, dass wenige Jahre vorher rund 3 Prozent der Gesamtbevölkerung Teil der Ausbeuterklassen waren, etwas mehr als 6 Millionen Menschen, dann kann man leicht nachvollziehen, dass sich diese Prozesse gegen die ehemaligen Ausbeuter und ihre Interessenvertreter in Partei und Staat, die eine Verschwörung organisiert hatten, richteten.

Unter ihnen waren rund 80 ehemalige hohe Funktionäre der Partei, des Staates und der Armee der Sowjetunion, weitere rund 2000 höhere Funktionäre einzelner Sowjetrepubliken.

Wen es traf, ist auch aktenkundig:

„Eine Angabe zeigt auf, dass von den 1094 Personen, die in Leningrad bis zum 16. März 1936 verhaftet und wegen sowjetfeindlicher Tätigkeit oder Spionage für ausländische Mächte angeklagt wurden, 547 frühere Generäle der Zarenarmee und der weißgardistischen Armeen, 142 frühere zaristische Beamte, 133 frühere Beamte in der zaristischen Polizei, 41 frühere Prinzen, 109 frühere Grafen und Barone, 68 frühere Gutseigentümer, 35 frühere Industrieeigentümer und 19 frühere Kaufleute waren“[17].

Die Überreste der feindlichen Klassen! (Wobei natürlich im Industriezentrum Leningrad die Klasse der Großbauern nicht vertreten war).

Diejenigen Prozesse, die am meisten Aufmerksamkeit erregten, die die westliche Pressewelt in Atem hielten, die bis heute Hauptgegenstand aller Lügenpropaganda sind, waren die drei großen Prozesse von Moskau, in denen auch die bekanntesten jener hohen Parteifunktionäre angeklagt waren, die beschuldigt wurden, gegen den Sozialismus mit terroristischen Mitteln gekämpft zu haben.

Der Prozess gegen das „trotzkistisch-sinowjewtische Terroristische Zentrum“, der vom 19. bis 24. August 1936 stattfand, bei dem Sinowjew, Kamenew und 14 weitere Personen angeklagt waren.

Der Prozess gegen das „Sowjetfeindliche Trotzkistische Parallele Zentrum“, der am 23. Januar 1937 eröffnet wurde, bei dem Pjatakow, Radek, Sokolnikow, Serebrjakow und 13 weitere Personen angeklagt waren.

Und schließlich, vom 2. bis 13. März 1938 der abschließende Prozess, der „letzte aller Prozesse“ - wie ihn der amerikanische Journalist Dunanti nannte, gegen den „Block der Rechten und Trotzkisten“, mit Bucharin, Rykow, Jagoda und 18 weiteren Angeklagten. Zu diesen drei Prozessen muss auch noch der geheime - Militärgerichtsprozess gegen Tuchatschewski und 11 weitere Offiziere gerechnet werden, der im Juli 1937 als einziger nicht öffentlich stattfand.

Von den 66 Angeklagten dieser vier Prozesse wurden über 50 zum Tode durch Erschießen verurteilt, die anderen zu langen Gefängnisstrafen.

Als Grund für diese Urteile lagen vor: die Geständnisse der Angeklagten, zahllose Zeugenaussagen, Dokumente über die Tätigkeit der Angeklagten, der Verlauf der Prozesse selbst und zahlreiche Indizien.

Aus der Anklageschrift des ersten dieser Prozesse, im August 1936:

„Anklageschrift in Sachen Sinowjew, G.J. Kamenew, L.B. Jewdokimow, G. J., Smirnow, L.N.,Rakajew, 1.P.Ter Waganjan, WA. Mratschkowski, S.W. Dreitzer, J.A.. Gotzman, E.S. Reingold, L.I. Pikel, R.W. Olberg, V.P. Berman-Jurin, K.B. Fritz David (Kruglianski,Ll.), M. Lurie und N. Lutie, die der Verbrechen gegen Artikel 58(8), 19 und 58(8), 58(11) des Strafgesetzbuches der RSFSR angeklagt werden.[sic!]

Am 15. und 16. Januar 1935 behandelte das Militärkollegium des Obersten Gerichtshofes der Union der SSR während der in Leningrad abgehaltenen Tagung die Strafsache gegen die illegale konterrevolutionäre Gruppe von Sinowjewleuten, die sich Moskauer Zentrum nannte und deren Hauptleiter neben anderen in diesem Prozess Verurteilten Sinowjew, G.J. Kamenew, L.B., Jewdokimow, G.J. und Bekajew, I.P. waren.

Die Voruntersuchung und die Hauptverhandlung in dieser Strafsache ergaben, dass das so genannte Moskauer Zentrum während einer Reihe von Jahren die konterrevolutionäre Tätigkeit verschiedener illegaler Gruppen von Sinowjewleuten geleitet hatte, darunter auch die konterrevolutionäre Tätigkeit der Leningrader Gruppe Nikolajew-Kotolynow, die am 1. Dezember 1934 den niederträchtigen Mord an dem Genossen S.M. Kirow beging.

Das Gericht stellte fest, dass das so genannte Moskauer Zentrum, als ideologische und politische Leitung der Leningrader Gruppe der Sinowjewleute, von den terroristischen Stimmungen dieser Gruppe gewusst und diese Stimmungen in jeder Weise angefacht hatte.

Das mussten auch die Angeklagten Sinowjew und Kamenew gestehen, die jede Beteiligung an der Ermordung des Genossen S.M. Kirow leugneten und heuchlerisch vor Gericht erklärten, dass sie für die Ermordung des Genossen Kirow nur moralisch und politisch verantwortlich seien.

Wie sich jetzt herausgestellt hat, verfügten die Untersuchungs- und Gerichtsorgane vor anderthalb Jahren bei der Untersuchung des Mordes an dem Genossen S.M. Kirow nicht über den gesamten Tatbestand, der die tatsächliche Rolle der Leiter des so genannten Moskauer Zentrums einerseits und der Leiter der trotzkistischen illegalen Organisationen andererseits in der weißgardistischen terroristischen illegalen Tätigkeit der Sinowjewleute aufdeckt.

Auf Grund neu zutage getretener Umstände, die im Jahre 1936 im Zusammenhang mit der Aufdeckung einer Reihe von Terroristengruppen der Trotzkisten und Sinowjewleute durch die Untersuchungsorgane klargestellt worden sind, hat die Voruntersuchung ergeben, dass die im Prozess gegen das Moskauer Zentrum Verurteilten Sinowjew, Kamenew, Jewdokimow und Bakajew in Wirklichkeit nicht nur von den terroristischen Stimmungen ihrer Anhänger in Leningrad wussten, sondern auch die direkten Organisatoren des Mordes an dem Genossen S. M. Kirow waren.

Die Voruntersuchung hat auch ergeben, dass Sinowjew, Kamenew, Jewdokimow, Bakajew und eine Reihe anderer in der vorliegenden Sache Angeklagten, von denen weiter unten die Rede sein wird, die Initiatoren und Organisatoren von Anschlägen waren, die auch auf das Leben anderer Führer der KPdSU(B) und der Sowjetregierung vorbereitet wurden.

Desgleichen hat die Voruntersuchung ergeben, dass die Sinowjewleute ihre verbrecherische und terroristische Praxis in direktem Block mit den Trotzkisten und dem im Ausland befindlichen L. Trotzki betrieben.

Diese neu zutage getretenen Umstände ergeben unzweifelhaft:

1. dass Ende 1932 die Vereinigung der trotzkistischen Gruppe und der Sinowjew-Gruppe zustande kam, die ein vereinigtes Zentrum organisierten, bestehend aus den in der vorliegenden Sache angeklagten Sinowjew, Kamenew, Jewdokimow, Bakajew (von den Sinowjewleuten) und Smirnow, I.N., Ter-Waganjan und Mratschkowski (von den Trotzkisten);

2. dass die Hauptbedingung der Vereinigung dieser konterrevolutionären Gruppen die beiderseitige Anerkennung des individuellen Terrors gegen die Führer der KPdSU(B) und der Sowjetregierung war;

3. dass gerade von dieser Zeit an (Ende 1932) die Trotzkisten und die Sinowjewleute auf direkte Weisungen L. Trotzkis, die das vereinigte Zentrum durch spezielle Agenten erhielt, ihre ganze feindselige Tätigkeit gegen die KHSU(B) und die Sowjetregierung hauptsächlich auf die Organisierung von Terrorakten gegen die hervorragendsten Führer der KPdSU(B) und der Sowjetregierung konzentrierten;

4. dass das vereinigte Zentrum zu diesem Zweck spezielle terroristische Gruppen organisierte, die eine Reihe praktischer Maßnahmen zur Ermordung der Genossen Stalin, Woroschilow, Kaganowitsch, Kirow, Ordshonikidse, Shdanow, Kossior, Postyschew u, a. getroffen haben;

5. dass durch eine dieser terroristischen Gruppen, bestehend aus Nikolajew, Rumjanzew, Mandelstam, Lewin, Kotolynow u.a., die am 28. und 29. Dezember 1934 vom Militärkollegium des Obersten Gerichtshofes der Union der SSR verurteilt wurden, am 1. Dezember 1934 auf direkte Weisung Sinowjews und L. Trotzkis und unter unmittelbarer Leitung des vereinigten Zentrums der niederträchtige Mord an dem Genossen S. M. Kirow ausgeführt wurde.“

Die Aussagen Sinowjews, Kamenews, Jewdokimows, Mratschkowskis, Bakajews und einer Reihe anderer in der vorliegenden Sache Angeklagten haben unzweifelhaft ergeben, dass das einzige Motiv der Organisierung des trotzkistisch-sinowjewistischen Blocks das Bestreben war, um jeden Preis die Macht zu ergreifen, und dass als einziges und entscheidendes Mittel dazu die Organisierung von Terrorakten gegen die hervorragendsten Führer der Partei und der Regierung gewählt wurde.

Ohne jede Stütze in der Arbeiterklasse und in den werktätigen Volksmassen der UdSSR, ohne jeden Rest eines ideologischen Rüstzeugs, ohne jedes politische Programm, durchdrungen vom wütenden Hass gegen die sozialistischen Siege unserer Heimat, sind Trotzki, Sinowjew und Kamenew, die Führer des trotzkistischen-sinowjewistischen konterrevolutionären Blocks, endgültig in den weißgardistischen Sumpf versunken, haben sie sich mit den grimmigsten Feinden der Sowjetmacht zusammengeschlossen und verschmolzen, haben sie sich in die organisierende Kraft der Überreste der in der UdSSR zertrümmerten Ausbeuterklasse verwandelt. In ihrer Verzweiflung und ihrem Hass haben sie im Kampf gegen die Sowjetregierung und die Führer der KPdSU(B) zu dem niederträchtigsten Mittel gegriffen: zu politischen Morden.

Anfänglich gaben sie angesichts der ersten Erfolge des Sozialismus in der UdSSR die Hoffnung nicht auf, dass Schwierigkeiten auftauchen würden, mit denen die Sowjetregierung ihren Berechnungen nach nicht würde fertig werden können. Als sie dann aber sahen, dass diese Schwierigkeiten mit Erfolg überwunden werden und unser Land aus den Schwierigkeiten siegreich hervorgeht, setzten sie ganz offen auf eine Komplikation der internationalen Beziehungen, auf den Krieg und auf eine Niederlage der Sowjetmacht.

Da sie keine für sie günstige Perspektive sehen, greifen sie zur Waffe, organisieren sie illegale terroristische Gruppen und wenden das niederträchtigste Kampfmittel an - den Terror.

Gegenwärtig motivieren die trotzkistisch-sinowjewistischen Verschwörer ihren Kampf gegen die KPdSU(B) und die Sowjetmacht bereits nicht mehr mit der angeblich unrichtigen Politik der Partei und der Sowjetregierung, nicht damit, dass die KPdSU(B) und die Sowjetmacht das Land angeblich dem Untergang entgegenführen, wie sie früher verlogen und verleumderisch behaupteten.

Das Hauptmotiv für die Anwendung von Terror sehen sie jetzt in den Erfolgen des Aufbaus des Sozialismus in der UdSSR, in den Erfolgen bei dem kulturellen und wirtschaftlichen Aufstieg des Landes; diese Erfolge, die den ideologischen und politischen Bankrott der Trotzki-Sinowjewleute demonstrieren, steigern noch mehr ihre Wut gegen die Sowjetmacht und stärken sie in ihrem Bestreben, sich an der Sowjetmacht wegen des eigenen politischen Fiaskos durch Anwendung von Terror zu rächen“[18].

Dieser erste der drei großen Prozesse, die in Moskau öffentlich durchgeführt wurden, ist also faktisch eine Art Neuaufnahme.

Die Neuaufnahme eines Prozesses gegen Sinowjew, Kamenew und andere, der ein Jahr zuvor, 1935, stattgefunden hatte, wo die Mörder von S.M. Kirow angeklagt waren. Damals hatten Sinowjew und Kamenew gestanden, politisch und moralisch für die Ermordung Kirows Verantwortung zu tragen. Sie hatten aber abgestritten, an der Durchführung beteiligt oder ihre Planung vorbereitet zu haben. Deshalb waren sie zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, als mitverantwortlich im juristischen Sinne.

Jetzt aber hatte sich gezeigt, wurde durch Zeugen, Dokumente und Indizien völlig klar, dass ihr Geständnis vom Jahr vorher in Wirklichkeit eine Lüge gewesen war. Jetzt wurde klar, dass sie sowohl an der Planung des Mordes, an seiner Organisierung und Durchführung beteiligt gewesen waren, als auch im Jahre 1932 einen gemeinsamen Block mit Trotzki eingegangen waren, mit jenem Mann, den sie in jenen Jahren in der Öffentlichkeit selbst einen Volksfeind genannt hatten.

Zwei der ehemaligen politischen Oppositionsgruppen hatten sich zusammengeschlossen gegen die Sowjetunion, gegen die Partei: einerseits die Trotzkisten, die seit Beginn der zwanziger Jahre in offener Gegnerschaft zur Partei standen (sie nannten die Industrialisierung des Landes unsinnig, da der Sozialismus in einem Lande nicht aufgebaut werden könne) und schließlich 1927 nachdem sie nach jahrelanger Diskussion immer noch nicht von ihrem Kurs gegen den Sozialismus in einem Land abgegangen waren und eine geheime Organisation geschaffen hatten - ausgeschlossen wurden, und andererseits die Sinowjewleute, die Mitte der zwanziger Jahre gegen die Partei intrigiert hatten (ausgerechnet in der Industriestadt Leningrad vertraten sie ein Programm des Kampfes gegen die Industrialisierung), aus der Partei ausgeschlossen und später, nachdem sie ihre Fehler zugegeben hatten, wieder aufgenommen wurden.

Niemand hatte sie bestraft, solange sie eine politische Opposition betrieben hatten. Sicher: Sie waren kritisiert worden, sie waren bekämpft worden, sie waren von Posten abgesetzt und aus der Partei ausgeschlossen worden. Das war nur recht und billig.

Mitte der zwanziger Jahre, als die Partei über 750000 Mitglieder zählte, war die Partei unter Stalins Führung soweit gegangen, dreimal in Parteiwahlen das Programm der Oppositionellen gegen das Parteiprogramm zur Wahl zu stellen. 4000 Stimmen, fast ausschließlich von Hochschul- und Kulturorganisationen, war der höchste Anteil, den Trotzki für sein Programm erhielt.

Vor Gericht kamen sie erst viele Jahre später, als zutage trat, dass sie sich keineswegs auf eine politische Opposition beschränkt hatten, sondern dass sie Blut an ihren Händen hatten. Sie wurden erst verurteilt zu einem Zeitpunkt, da niemand mehr auf sie hörte, außer den Resten der Ausbeuterklassen. Bei den Arbeitern und Bauern, die gesehen, gefühlt, erlebt hatten, dass die Politik der Partei unter Stalins Leitung ihnen ein immer besseres Leben sicherte, hatten diese Herrschaften schon längst jedes Ansehen, das sie einmal gehabt haben mochten, verloren. Das waren nicht Stalins Konkurrenten, wie die westliche Propaganda und die heutigen Machthaber der UdSSR behaupten, wie es die zahlreichen „Zeugen“ immer wiederkäuen, die heute hier aufgetischt werden: das waren heruntergekommene Expolitiker, die seit langem nur noch mit verbrecherischen Mitteln für ihre Ziele, die von den breitesten Massen des Volkes verachtet wurden, eintraten.

In dem Prozess vom August 1936 sagte der Angeklagte Kamenew unter anderem aus:

„Die terroristische Verschwörung wurde von mir, Sinowjew und Trotzki organisiert und geleitet; ich war zu der Überzeugung gekommen, dass die Politik der Partei, die Politik ihrer Führung gesiegt hat, und zwar in dem einzigen Sinne, in dem ein politischer Sieg im Lande des Sozialismus möglich ist, nämlich dass diese Politik von den werktätigen Massen gutgeheißen worden ist. Unsere Hoffnung auf die Möglichkeit einer Spaltung in der Parteiführung war ebenfalls zunichte gemacht worden. Wir hatten auf die rechte Gruppe Rykows, Bucharins, Tomskis gerechnet. Die Entfernung dieser Gruppe von der Führung und ihre Diskreditierung vor den Werktätigen schlugen uns auch diesen Trumpf aus der Hand. Auf irgendwelche ernste innere Schwierigkeiten, die den Sturz der Führung zur Folge haben könnten, welche das Land durch die schwierigsten Etappen, durch die Industrialisierung und die Kollektivierung geleitet hatte, war nicht zu rechnen. Es blieben zwei Wege übrig: entweder den Kampf gegen die Partei ehrlich und vollständig einzustellen oder ihn fortzusetzen, aber schon ohne jede Hoffnung auf jede wie immer geartete Massenunterstützung, ohne politische Plattform, ohne Banner, das heißt mit Hilfe des individuellen Terrors. Wir haben den zweiten Weg gewählt“[19].

Diese Aussage Kamenews ist typisch für das Verhalten nahezu aller Angeklagten in diesen Prozessen. Unter der Last der Beweise, unter dem Druck der Zeugenaussagen müssen sie gestehen und tun dies auch.

Sie gestehen anscheinend alles, was der Ankläger fragt und wissen will.

Aber, erinnern wir uns daran, dass ja zu Beginn dieses Prozesses bereits davon die Rede war, ein Jahr zuvor hätten Kamenew und Sinowjew und andere ebenfalls bereits den Eindruck voller Geständigkeit erweckt, der falsch und geheuchelt war, hatten sie doch ihre direkte Beteiligung am Morden abgestritten.

Und bei dieser Aussage Kamenews ist es ebenso: Er spricht von der Gruppe der Rechten, auf die sie ihre Hoffnung gesetzt hätten. Er spricht davon, dass die Rechten in den Augen der Werktätigen diskreditiert worden seien, was Ihre, Sinowjews, Kamenews und Trotzkis, Hoffnungen zerschlagen habe. Er spricht kein Wort davon, was zwei Jahre später bewiesen werden sollte, im letzten der drei großen Prozesse von Moskau, was Bucharin und seine Leute 1938 dann gestanden: dass die Bucharin-Gruppe nach ihrer „Entfernung von der Führung“ sich dem Block der Trotzkisten und Sinowjewleute anschloss, dass sie gemeinsam einen Block bildeten, den Block der Rechten und Trotzkisten. Das wird nicht gestanden, das wird nicht einmal angesprochen, das wird verschwiegen.

Das war die Taktik der Verschwörer: retten, was zu retten ist.

Und durchaus nicht alle Angeklagten waren geständig, überhaupt etwas getan zu haben. In diesem Prozess vom August 1936 leugnete der Angeklagte Smirnow bis zuletzt, an der Arbeit des Terrorzentrums der Trotzkisten und Sinowjewisten teilgenommen zu haben. Selbst als andere Angeklagten übereinstimmend aussagten, er sei Mitglied dieses Blocks gewesen, betonte er, dies sei nur formal gewesen, obwohl er derjenige war, der Trotzkis Weisungen an den Block mündlich überbrachte.

Die Tatsache, dass der Block der Sinowjewisten und Trotzkisten eine Art Koalition war, in die im Laufe der Zeit eben auch die Rechten um Bucharin sowie verschiedene nationalistische Gruppierungen aus den Randgebieten der UdSSR eingetreten waren und Reste anderer Parteien aus der Zarenzeit, hatte auch dazu geführt, dass es neben dem vereinigten Zentrum von Sinowjewisten und Trotzkisten noch ein anderes, ein paralleles Terrorzentrum der Trotzkisten gegeben hatte, das vor allem in Moskau wirkte und von Pjatakow und anderen geleitet wurden. Der Prozess gegen dieses zweite Zentrum, im Jahre 1937, führte durch Aussagen Pjatakows und Radeks auch dazu, dass eine Gruppe von Verschwörern in der Militärführung der Roten Armee aufgedeckt werden konnte, denen ebenfalls der Prozess gemacht wurde.

Aber der Kampf tobte weiter. Die Sabotage und Terrortätigkeit im Lande wurde fortgesetzt, und auch die Partei führte ihren Kampf weiter, mobilisierte die Massen der Arbeiter und Bauern. Im geheimen wurde sogar von den Terroristen nach diesem ersten großen Prozess ein Militärputsch geplant. Der wurde verhindert durch die weiteren Prozesse.

So kam es dann zum großen letzten Moskauer Prozess im März 1938. Dieser Prozess war der Abschluss des Kampfes, weil er das wahre Zentrum der Terrortätigkeit traf, weil er die führenden Köpfe des Blocks der Rechten und Trotzkisten (der so genannt wurde, weil dies die beiden Hauptströmungen waren, die sich da vereinigt hatten, die - gegenüber anderen Strömungen - die Führung inne hatten) vor die Schranken der sowjetischen Gesetzlichkeit zog.

In der Anklageschrift hebt der Ankläger, A.J. Wyschinski, hervor:

„Durch die Untersuchung wurde festgestellt, dass der ,Block der Rechten und Trotzkisten’ in seinen Reihen die illegalen antisowjetischen Gruppen der Trotzkisten, der Rechten, der Sinowjewleute, der Menschewiki, der Sozialrevolutionäre, der bürgerlichen Nationalisten der Ukraine, Belorusslands, Georgiens, Armeniens, Aserbaidschans, der mittelasiatischen Republiken vereinigte, was nicht allein durch die Materialien der gegenwärtigen Untersuchung, sondern auch durch die Materialien der Gerichtsverhandlungen, die an verschiedenen Orten der UdSSR stattgefunden haben, und im besonderen durch die Materialien der Gerichtsprozesse in Sachen der Gruppe der militärischen Verschwörer Tuchatschewski und anderer bestätigt wird, die vom Sondertribunal des Obersten Gerichtshofes der UdSSR am 11. Juli 1937 verurteilt wurden, und in Sachen der Gruppe der georgischen bürgerlichen Nationalisten Mdiwani, Okudshawa u.a., die vom Obersten Gerichtshof der Georgischen Sozialistischen Sowjetrepublik am 9. Juli 1937 verurteilt wurden.

Ohne jede Stütze innerhalb der UdSSR setzten die Teilnehmer des Blocks der Rechten und Trotzkisten alle ihre Hoffnungen im Kampf gegen die in der UdSSR bestehende sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung und für die Machtergreifung ausschließlich auf die bewaffnete Hilfe ausländischer Aggressoren, die den Verschwörern diese Hilfe unter der Bedingung der Zerstückelung der UdSSR und der Lostrennung der Ukraine, des Fernöstlichen Küstengebiets, Belorusslands, der Mittelasiatischen Republiken, Georgiens, Armeniens und Aserbeidschans von der UdSSR versprachen“[20].

Es war jetzt klar, dass es sich nicht nur um Trotzkisten und Sinowjewisten und deren Handvoll Anhänger handelte. Es war vielmehr ein Block, in dem sich fast alle ehemaligen Führer antikommunistischer Parteien und Organisationen mit den ehemaligen Anführern der Opposition in der Partei vereinigt hatten.

Es war jetzt klar, dass es sich nicht um Opposition, sondern um zentral geplanten, von diesen Leuten koordinierten Terror handelte, die ihre Tätigkeit nach den vorher genannten Prozessen noch fortsetzten.

Es war jetzt klar, dass es sich um eine Konspiration auf hoher Ebene handelte.

An ihr nahmen der ehemalige stellvertretende Finanzkommissar der UdSSR, der ehemalige stellvertretende Außenkommissar der UdSSR und der ehemalige stellvertretende Oberkommandierende der Roten Armee teil. An ihr nahmen auch Leute teil, die in den Anfangsjahren der UdSSR wichtige Posten gehabt hatten. Nicht zuletzt nahm an ihr auch der Nachfolger des ermordeten Menschinski als Vorsitzender des Sicherheitsdienstes, Jagoda, teil.

Und es war jetzt klar, dass dieser Verschwörung, diese Terrortätigkeit sich keineswegs auf die UdSSR beschränkte, sondern dass Fäden in verschiedenste kapitalistische Länder liefen, nicht zuletzt auch nach Hitler-Deutschland.

Es waren nicht nur Terroristen, sondern auch Spione aus den Feinden der Partei geworden. Von Feinden der Partei waren sie zu Feinden des Volkes, Mörder und Landesverräter geworden.

Und selbst jetzt gab es keineswegs jene angeblichen supergeständigen Angeklagten, die in der westlichen Propaganda damals und in der ganzen Anti-Stalin-Propaganda heute stets genannt werden.

Bucharin, einer der Oberführer des Blocks und sein wichtigstes Mitglied im Inland, erklärte, nachdem er gestanden hatte, am Block führend beteiligt gewesen zu sein:

„Ich bestreite kategorisch die Beteiligung an der Ermordung Kirows, Menshinskis, Kuibyschews, Gorkis und Maxim Peschows. Kirow wurde nach den Aussagen Jagodas auf Grund eines Beschlusses des Blocks der Rechten und Trotzkisten ermordet. Ich habe das nicht gewusst“[21].

So wanden und wanden sie sich, um selbst, wenn sie gestanden, ihre Untaten zu beschönigen, um mit dem Leben davonzukommen, in der Hoffnung, dann irgendwann ihre Terrortätigkeit fortsetzen zu können. Aber es traf sie die ganze Härte der sowjetischen Gesetze.

Was nun die zahlreichen Einwände betrifft, der Verlauf der Prozesse sei erzwungen worden, die Angeklagten gefoltert oder ähnliche Behauptungen, wollen wir die Stimmen der damaligen Zeugen vernehmen.

Hören wir zuerst Bucharin selbst:

„Ich werde hier von mir selbst sprechen, von den Ursachen meiner Reue. Natürlich muss man sagen, dass auch die Beweisstücke eine sehr große Rolle spielen. Ich habe ungefähr drei Monate geleugnet. Dann begann ich Aussagen zu machen.“

„Oft erklärt man die Reue mit verschiedenen vollständig unsinnigen Sachen, wie etwa mit tibetanischen Pulvern usw. Von mir will ich sagen, dass ich im Gefängnis, in dem ich etwa ein Jahr gesessen habe, arbeitete, studierte, den Kopf bewahrte.“

„Man spricht auch von Hypnose. Aber ich habe vor Gericht, auf dem Prozess auch juristisch meine Verteidigung geführt, habe mich an Ort und Stelle orientiert, mit dem staatlichen Ankläger polemisiert, und jeder auch nicht besonders in den entsprechenden Zweigen der Medizin erfahrene Mensch wird zugeben müssen, dass es eine solche Hypnose überhaupt nicht geben kann“[22].

Aber jene Prozesse fanden ja vor der Weltöffentlichkeit statt, so dass zahlreiche Personen die Möglichkeit hatten, sie zu verfolgen.

Damals gaben auch westliche Journalisten, Diplomaten und Schriftsteller, Juristen und andere Fachleute ein einmütiges Urteil über die Prozesse ab, das darauf hinauslief, einzugestehen, dass dies normale Prozesse waren, entsprechend den Normen eines Rechtsstaates und der sozialistischen Gesetze der UdSSR durchgeführt.

Am 18. Februar 1937 schreibt der amerikanische Botschafter in Moskau, Joseph Davies, an Senator James Byrnes einen Brief, in dem es unter anderem heißt:

„Die Auffassung überwiegt, dass, wenn man auf Grund der Verhandlungen objektiv abwägt, die Regierung die Berechtigung ihrer Anklage wenigstens so weit erwiesen hat, dass am Bestehen einer Verschwörung gegen die jetzige Regierung nicht gezweifelt werden kann“[23].

Derselbe Davies schreibt über ein Jahr später, am 8. März 1938 über den Bucharin-Prozess an seine Tochter:

"Alle Grundübel und -schwächen der menschlichen Natur zeigen sich in diesem Verfahren. Es enthüllt den Umriss eines Komplotts, das mit seinem Zwecke, den Sturz der jetzigen Regierung zu bewerkstelligen, beinahe Erfolg gehabt hätte.

Die diesmaligen Aussagen erklären, was wir im letzten Sommer nicht verstehen konnten und was damals vorging. ( ... ) Die höchst merkwürdigen Aussagen Krestinkys, Bucharins und der übrigen sind geeignet einen glauben zu lassen, dass die Befürchtungen des Kremls gerechtfertigt waren. Denn es hat sich jetzt herausgestellt, dass Anfang November 1936 eine Verschwörung zur Herbeiführung eines Staatsstreichs bestand ( ... )“[24].

Der amerikanische Korrespondent Walter Duranty schreibt in seinem Buch „The Kremlin and the people“:

„Es war tatsächlich der letzte aller Prozesse, weil diesmal völlige Klarheit herrschte; die Staatsanwaltschaft hatte genügend Tatsachenmaterial gesammelt, sie kannte ihre Feinde im Inneren und im Ausland. Die anfänglichen Zweifel und Bedenken waren zerstreut, weil die aufeinander folgenden Prozesse, vor allem wohl der gegen die Generale, das zur Zeit der Ermordung Kirows noch höchst nebelhafte und unvollständige Bild allmählich ergänzt hatten (...)“[25].

Und auch von ausgesprochenen Feinden der Sowjetmacht bestehen Zeugnisse, die, wenn auch unfreiwillig, die Richtigkeit dieser Prozesse bestätigen.

„Dafür, dass die bürgerlichen Intellektuellen, die in den großen öffentlichen Prozessen der 30er Jahre u. a. wegen Terrorismus angeklagt und verurteilt wurden, in der Tat schuldig waren, soll ein weiterer Beweis erbracht werden.

Er ist von dem Schweizer Jules Humbert-Droz vorgebracht worden, der in den 20er und 30er Jahren einer der drei Kominternsekretäre war, jedoch 1943 Sozialdemokrat und Sekretär der französischsprachigen Sektion der schweizerischen Sozialdemokratie wurde. In seinen umfangreichen Memoiren gibt er zu, dass er einige Jahre mit Bucharin zusammen gegen Stalin eine Fraktion gebildet habe. Als er im Auftrag der Komintern 1929 von Moskau nach Südamerika reisen sollte, besuchte er Bucharin in dessen Kremlwohnung.

‚Wir hatten ein langes und offenherziges Gespräch, in welchem er (Bucharin) mir von den Kontakten erzählte, die seine Gruppe mit der Fraktion Sinowjew-Kamenew aufgenommen hatte, um den Kampf gegen Stalins Macht zu koordinieren. Ich verbarg nicht vor ihm, dass ich diese Verbindung zwischen den Oppositionsgruppen nicht billigte. - Bucharin teilte mir ebenfalls mit, dass sie beschlossen hätten, sich des individuellen Terrors zu bedienen, um Stalin loszuwerden. An diesem Punkt machte ich ebenfalls deutliche Einwendungen geltend.

Im 3. Band der Memoiren berichtet Humbert-Droz, dass er etlichen Prozessen beigewohnt habe, jedoch nicht bei jenem anwesend war, in dem Bucharin vor Gericht stand. Er sagt, er sei in sämtlichen Fällen von der Schuld der Angeklagten vollkommen überzeugt außer in Bucharins, obwohl jener vor Gericht ein sehr umfangreiches Geständnis abgelegt hat. Dem will Humbert-Droz keinen Glauben schenken. Er glaubt eher an den Brief, den Bucharin geschrieben und aus dem Gefängnis nach der Verurteilung herausgeschmuggelt haben soll, um die Welt zu überzeugen, dass er während des Prozesses gestand und damit ein falsches Zeugnis gegen sich selbst abgelegt habe. Was jedoch Humbert-Droz glaubt, daran braucht man sich keinesfalls zu halten. Es wiegt gar nichts im Verhältnis zu dem Beweis, den er selber erbracht hat, dass nämlich Bucharin an einem Beschluss mitgewirkt hat, im Kampf gegen Stalins Macht individuellen Terror anzuwenden. Außerdem sagt es auch eine Menge über Humbert-Droz, wenn er, der doch all diese Jahre der Komintern angehörte, beharrlich darüber schwieg, was ihm Bucharin anvertraut hatte“ (...).

Der US-Botschafter Davies in einem Brief über ein Gespräch mit anderen ausländischen Diplomaten über die Prozesse:

„Ich sprach mit vielen, wenn auch nicht sämtlichen Mitgliedern des hiesigen diplomatischen Korps; sie sind - vielleicht mit einer einzigen Ausnahme - übereinstimmend der Ansicht, dass die Verhandlung das Bestehen eines politischen Komplotts und einer staatsfeindlichen Verschwörung klar erwiesen hat“[27].

J. Davies fasst schließlich im November 1937 in einem Bericht an seinen Staatssekretär auch den Umfang der ganzen Säuberungsaktionen und Prozesse zusammen:

„Zwar sind keine genauen Zahlenangaben über die Vorgänge erhältlich, aber die kompetentesten Beobachter sind der Meinung, dass die Zahl der seit dem Beginn der gegenwärtigen Säuberungsaktionen hingerichteten Parteifunktionäre und Regierungsbeamte in die Tausende und die der Verhaftungen in die Zehntausende läuft“[28].

Somit widerlegt er, wie die schon genannten Zahlen aus Leningrad, die Mär der millionenfachen Verfolgung.

Es war, ohne Zweifel, ein harter Kampf, ein blutiges Geschehen.

Es ging aber darum, ob die Sowjetunion ein sozialistisches Land bleiben sollte oder ob der Kapitalismus, die Ausbeutung, die Herrschaft der Reichen, das Volk wieder unters Joch zwingen würden. Es ging in der Vorbereitung auf die wachsende Kriegsgefahr darum, das Land vor den Kollaborateuren des Faschismus zu retten.

Botschafter Davies bemerkt dazu:

„Als ich auf der Durchreise nach Hause, nach der Teilnahme an den Juni-Feierlichkeiten zur Erteilung der akademischen Grade an meiner alten Universität, durch Chicago kam, wurde ich gefragt, ob ich bereit wäre, vor dem Universitätsklub in Verbindung mit Gesellschaften von Wisconsin zu sprechen. Es war genau drei Tage nach Hitlers Einfall in Rußland. Jemand von den Zuhörern fragte: Wie steht es denn mit der fünften Kolonne in Rußland? Ohne Bedenken antwortete ich: Gibt es nicht. Alle erschossen.

Heute hing ich im Zug diesem Gedanken nach. Wenn man sich die Mühe gab, darüber nachzusinnen, musste es recht merkwürdig erscheinen, dass bei dieser jüngsten Invasion der Nazis nicht ein Wort von der ,Arbeit im Innern’ hinter den russischen Linien verlautet hatte. Es gab keinen so genannten inneren Angriff in Rußland im Kontakt mit dem deutschen Oberbefehl. Der Einmarsch in Prag 1939 vollzog sich unter aktiver militärischer Teilnahme durch die Organisation Henleins in der Tschechoslowakei. Dasselbe traf beim Einfall in Norwegen zu. Im heutigen Bilde der Sowjetunion fehlen die Sudeten Henleins, die slovakischen Tisos, die belgischen Degrelles und die norwegischen Quislinge“[29].

Wie aber war nun die Reaktion der Arbeiter und Bauern? Waren sie - wie einige Teile der Intelligenz, nämlich jene, die mit dem Block sympathisiert hatten ebenfalls in Angst versetzt?

Die Tatsachen sprechen entschieden dagegen.

Die Öffentlichkeit der Prozesse diente auch der politischen Mobilisierung der Arbeiter und Bauern. Ihnen sollte ganz drastisch vor Augen geführt werden, was passiert, wenn sie ihre Aufmerksamkeit vernachlässigten, wenn sie sich nicht um die Verteidigung ihres Systems bemühten.

So fanden während der Prozesse Zehntausende von Betriebsversammlungen statt, in jedem mittleren, größeren und Großbetrieb mehrere, auf denen die Prozesse, ihr Verlauf, ihre Geschichte und Vorgeschichte die Handlungen der Terroristen diskutiert wurden - und natürlich auch die Arbeit der betreffenden Parteiorganisationen des Betriebs und Gebiets, wo die Versammlung war. Besonders ausführlich wurde natürlich in den mehreren tausend Industriebetrieben diskutiert, in denen die Schädlingsarbeit ihre Auswirkungen gehabt hatte.

Auch in den Kollektivwirtschaften auf dem Lande wurden zahllose Versammlungen und Kundgebungen abgehalten, auf denen dieses Thema anstand. Ebenso gab es in Universitäten, Instituten und Ämtern entsprechende Treffen.

Kaum jemand spricht von den Massendemonstrationen, die stattfanden, auf denen die Verurteilung der Angeklagten gefordert wurde.

Kaum jemand erwähnt Zehntausende von Resolutionen, die an die Partei- und Staatsführung gesandt wurden, die die Verurteilung der Angeklagten forderten und die Partei aufforderten, ihre Arbeit zu verbessern.

Wenn die Angeklagten selbst immer wieder zugeben mussten, dass sie in den Augen der Werktätigen diskreditiert waren, was auch diese angeführten Tatsachen bestätigen, so hat das seinen Grund darin, dass die Arbeiter und Bauern es selbst erlebt hatten, dass der Sozialismus in ihrem Lande sehr wohl möglich war, dass er nicht nur möglich war, sondern schon existierte, dass er nicht nur existierte, sondern ihnen auch ein unvergleichlich viel besseres Leben sicherte, als sie früher gehabt hatten.

Noch während die Prozesse stattfanden, nahm ein anderes Ereignis, das unvergleichlich wichtiger war als die Abrechnung mit den Feinden des Sowjetvolkes, die Aufmerksamkeit der Werktätigen wesentlich mehr in Anspruch.

Das war die neue Verfassung der UdSSR von 1936, die das Volk die „Stalinsche Verfassung“ nannte.

Die ersten Wahlen zum Obersten Sowjet, die entsprechend der neuen Verfassung stattfanden, am 12. Dezember 1937, brachten dem erstmals und auf Stalins Vorschlag hin kandidierenden Block der Kommunisten und Parteilosen 89,8 Millionen Stimmen. 3 Millionen enthielten sich der Stimme, 0,6 Millionen stimmten gegen den Block. Diese einmütige Bestätigung für die Politik des Sowjetstaates liegt darin begründet, dass die neue Verfassung eine wirkliche Verfassung eines Arbeiterstaates, eines Arbeiter- und Bauernstaates war, die sehr genau die Rechte der Werktätigen kennzeichnete.

Unter vielem anderen nennt die Verfassung der Union der SSR im Artikel 118:

„Die Bürger der UdSSR haben das Recht auf Arbeit, das heißt das Recht auf garantierte Beschäftigung mit Entlohnung ihrer Arbeit nach Quantität und Qualität.“

„Keine einzige Verfassung eines kapitalistischen Staates garantiert den Werktätigen ein derartiges Recht und kann es auch nicht garantieren, denn dort ist die Wirtschaft auf dem kapitalistischen Eigentum begründet, was die Anarchie der Produktion hervorruft; dort bestimmen nicht die Arbeiter, sondern die Kapitalisten über die Produktion und über die gesellschaftliche Arbeit; dort befindet sich das Recht, Arbeit zu geben oder nicht zu geben, in den Händen der Privateigentümer der Produktionsmittel; dort gibt es kein Recht auf Arbeit und kann es auch keines geben, dort herrscht das Recht auf fremde Arbeit.“[30].

Und weiter. Der Artikel 119 der Verfassung der Union der SSR lautet:

„Die Bürger haben das Recht auf Erholung. Das Recht auf Erholung wird gewährleistet durch die Festsetzung des achtstündigen Arbeitstages für Arbeiter und Angestellte und die Verkürzung des Arbeitstages auf 7 und 6 Stunden für eine Reihe von Berufen mit schweren Arbeitsbedingungen und auf 4 Stunden in Betriebs Abteilungen mit besonders schweren Arbeitsbedingungen, durch Festsetzung eines voll bezahlten alljährlichen Urlaubs für die Arbeiter und Angestellten und durch das in den Dienst der Werktätigen gestellte umfassende Netz von Sanatorien, Erholungsheimen und Klubs.“

„Es war stets Gegenstand unermüdlicher Fürsorge der Sowjetmacht und der bolschewistischen Partei, die günstigsten Bedingungen für die Erholung der Werktätigen zu schaffen. In den Jahren der Sowjetmacht wurden im Lande Tausende von Sanatorien und Erholungsheimen gebaut, in denen alljährlich mehrere Millionen Menschen sich erholen und Heilung finden. Selbst in der Kriegszeit erhielten Hunderttausende von Werktätigen die Möglichkeit, sich in den Sanatorien und Erholungsheimen zu erholen und zu genesen. Kurz vor dem Großen Vaterländischen Krieg bestanden in unserem Lande über 3000 Sanatorien und Erholungsheime.“[31]

Und weiter, über das Recht auf Bildung:

„In der Verfassung der Union der SSR wird das Recht aller Bürger der UdSSR auf Bildung verkündet und verankert.

Dies Recht wird gewährleistet durch die allgemeine Grundschulpflicht, durch die Unentgeltlichkeit des siebenjährigen Lehrgangs, durch das System staatlicher Stipendien für Hochschüler, die gute Noten aufzuweisen haben, durch Erteilung des Schulunterrichts in der Muttersprache, durch Organisierung unentgeltlicher Produktions-, technischer und agronomischer Schulung der Werktätigen in den Betrieben, den Sowjetwirtschaften, den Maschinen-und-Traktoren-Stationen und den Kollektivwirtschaften.

In den Jahren der Sowjetmacht wurden in unserem Lande gewaltige Erfolge auf dem Gebiete der Volksbildung erzielt. Während im zaristischen Rußland nur 33 Prozent der gesamten Bevölkerung lesen und schreiben konnten, waren es in unserem Lande im Jahre 1939 81,2 Prozent.

Die Stalinsche Verfassung hat jedem Bürger der UdSSR das Recht auf unentgeltliche Ausbildung in den Grund- und Mittelschulen gesichert. Nur ein geringer Teil der Unkosten wird von den Lernenden in den Klassen 8 bis 10 getragen. In den Schulen für Betriebs- und Werkausbildung, in den Gewerbe- und Eisenbahnschulen wird nicht nur der Unterricht unentgeltlich durchgeführt, sondern der Unterhalt der Lernenden selbst vom Staate getragen.

Die Zahl der Lernenden wächst in unserem Lande von Jahr zu Jahr. Am Ende des Jahres 1949 wurden allein die Grund-, Siebenjahres- und Mittelschulen, die Technikerschulen und andere Speziallehranstalten von mehr als 36 Millionen Menschen besucht. Nach Angaben aus dem Jahre 1948 gab es in den Mittelschulen, Teilmittelschulen und in den Grundschulen des Landes 1250 000 Lehrer. Dabei ist zu erwähnen, dass sich im Schuljahr 1914/15 die Zahl der Lernenden in den allgemein bildenden Grundschulen, Teilmittelschulen und Mittelschulen auf 7,9 Millionen belief, die von 231000 Lehrern ausgebildet wurden.

Welch gewaltige Veränderung erfolgte in den Jahren der Sowjetmacht auf dem Gebiete der Volksbildung!

Da den Bürgern der UdSSR das Recht auf Bildung garantiert ist, wächst in unserem Lande ständig die Zahl der Personen, die mittlere und höhere Schulbildung besitzen, steigt das allgemeine Bildungsniveau der Bevölkerung Im Jahre 1939 besaßen in der Sowjetunion 13178522 Personen Mittelschulbildung (davon 7179492 Männer und 5999030 Frauen). Der größte Teil von ihnen erhielt die Mittelschulbildung während der Sowjetmacht. Nach Angaben aus dem Jahre 1939 kamen somit auf 1000 Einwohner der UdSSR 78 mit Mittelschulbildung.

Bürger mit abgeschlossener Hochschulbildung gab es in der Sowjetunion im Jahre 1939 1080097, davon 293253 Personen im Alter bis zu 29 Jahren und 459598 Personen im Alter von 30 bis 39Jahren. Das bedeutet, dass die überwältigende Mehrheit der Personen mit höherer Bildung sowjetische Hochschulen absolviert hat.

Hochschulen gibt es in allen Unionsrepubliken, so dass die Bürger aller Nationalitäten unseres Landes die Möglichkeit haben, Hochschulbildung zu erhalten.

Vor der Revolution gab es in Rußland 91 Hochschulen. An ihnen studierten 112000 Studenten. Heute dagegen bestehen in der UdSSR 864 Hochschulen, an denen 1128000 Studenten (einschließlich der Teilnehmer am Fernstudium) studieren. Zurzeit studieren an den Hochschulen unseres Landes 316000Menschen mehr als im Vorkriegsjahr 1940. Außerdem lernen in den Technikerschulen und anderen mittleren Speziallehranstalten der Sowjetunion, einschließlich der Fernschüler, 1308000 Menschen. Das sind 333000 Menschen mehr als vor dem Kriege.

Im Sowjetland ist das Recht der Werktätigen auf Bildung wahrhaft verwirklicht. Anders ist die Lage in den kapitalistischen Ländern. Selbst in einem Lande wie den USA gibt es unter der erwachsenen Bevölkerung 20 Millionen Analphabeten, und über 6 Millionen Kinder haben keine Möglichkeit, die Schule zu besuchen. In den USA werden für die Volksbildung nur unbedeutende Mittel bewilligt. So wurden zum Beispiel im Jahre 1949 für Kriegszwecke 72mal soviel Mittel bewilligt wie für Bildungszwecke“[32].

„Die politischen Freiheiten der Bürger der UdSSR:

Die Stalinsche Verfassung garantiert den Sowjetbürgern große demokratische Rechte und Freiheiten - die Redefreiheit, die Pressefreiheit, die Versammlungs- und Kundgebungsfreiheit, das Recht der Werktätigen der UdSSR, sich in gesellschaftlichen Organisationen zu vereinigen, das Recht aller Bürger der UdSSR auf aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und staatlichen Leben - und führt das freieste und demokratischste Wahlsystem ein.

Die politischen Freiheiten werden dadurch gewährleistet, dass den Werktätigen und ihren Organisationen alle zur Verwirklichung dieser Freiheiten notwendigen materiellen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. So gehören zum Beispiel die Druckereien in unserem Lande nicht einzelnen Personen, sondern allen Werktätigen und ihren Organisationen. Die Papiervorräte werden nicht von irgendwelchen kleinen Gruppen von Personen, sondern vom Staat verwaltet, der diese Vorräte den gesellschaftlichen Organisationen der Werktätigen zur Verfügung stellt. Die Gebäude, in denen man Versammlungen und Kundgebungen durchführen kann, das Rundfunk-, Post- und Fernmeldewesen, all das ist im Sowjetlande gesellschaftliches Eigentum und kann nicht gegen das Volk verwandt werden, da es sich in den Händen der Werktätigen selbst befindet. Die Werktätigen der UdSSR können ungehindert Demonstrationen in den Straßen der Städte, Kundgebungen in öffentlichen Gebäuden, auf Plätzen usw. veranstalten. An den Tagen der Volksfeiern kommen Millionen von Sowjetmenschen auf die Straßen und Plätze der Städte und Ortschaften, um frei ihren Gedanken und Gefühlen Ausdruck zu geben.

In den bürgerlichen Ländern ist es nur einem kleinen, besitzenden Teil der Bevölkerung möglich, die politischen Freiheiten in vollem Maße auszunützen. Bestrebt, ihre eigene Herrschaft zu festigen, hindern die Kapitalisten die Werktätigen mit allen Mitteln daran, von den in den bürgerlichen Verfassungen verkündeten Freiheiten Gebrauch zu machen. Diesem Zwecke dienen der gesamte Staatsapparat der kapitalistischen Länder, die Armee der verschiedensten Beamten und die Polizei. Sie sind berufen, die Herrschaft der Ausbeuter über die Volksmassen zu beschützen.

In den kapitalistischen Ländern gehören die Druckereien, das Papier, die öffentlichen Gebäude, der Rundfunk, das Post- und Fernmeldewesen privaten Eigentümern, den Ausbeutern. In ihrer überwiegenden Klarheit sind die in den bürgerlichen Ländern erscheinenden Zeitungen Privateigentum und veröffentlichen nur solches Material, das für ihre Herren und hohen’ Gönner, die die Zeitungen durch Zuschüsse oder durch Veröffentlichung von Reklameanzeigen usw. unterstützen, vorteilhaft ist.

So gehören zum Beispiel in den USA 20 Zeitungen, 9 Zeitschriften, eine Nachrichtenagentur und ein Pressesyndikat dem reaktionären Zeitungstrust Hearst. In den Händen einer anderen großen Vereinigung, des Scripps-Howard-Trustes, sind 19 Zeitungen konzentriert. Alle amerikanischen Zeitungen und Zeitschriften gehören den Kapitalisten. Unter solchen Bedingungen kann von einer Freiheit des gedruckten Wortes für die Werktätigen nicht die Rede sein.

Der Herausgeber der amerikanischen Zeitung Wall Street Journal erklärt offen:

‚Die Zeitung ist ein privates Unternehmen, das keinerlei Pflichten dem Publikum gegenüber hat, das seinerseits den Zeitungen keinerlei Vorrechte einräumt. Deshalb spielen die gesellschaftlichen Interessen für die Zeitung gar keine Rolle. Sie ist nur das private Eigentum ihres Herrn, der die fertige Ware auf eigene Rechnung und Gefahr verkauft.’

Es ist natürlich schwer, auch nur ein einziges wahres Wort von einer solchen Zeitung zu erwarten, die mit dem gedruckten Wort wie mit beliebiger Ware handelt.

Es ist klar, dass unter Bedingungen, unter denen die Ausbeuter über sämtliche materiellen Mittel, über Räumlichkeiten, Druckereien, Zeitungen und Papier verfügen und sich auf das auf ihrer Seite stehende Gesetz und auf eine ihre Interessen vertretende Regierung stützen, während für die werktätigen Massen direkt entgegengesetzte Bedingungen bestehen, von einer Gleichberechtigung der Bürger beim Genuss der politischen Freiheiten keine Rede sein kann.

Eine andere Lage herrscht in unserem Lande. In der Sowjetunion dient die Presse den Interessen des Volkes. In fast allen Bezirken des Landes, in allen Sprachen der Völker der UdSSR werden Zeitungen herausgegeben. Im ganzen Lande erscheinen über 7200 Zeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 31 Millionen Exemplaren, sowie Hunderte von Zeitschriften und Sammelwerken.

In der UdSSR kann es keine Zeitung oder Zeitschrift geben, die einer Privatperson gehört und volksfeindliche Interessen vertritt. In unserem Lande ist die Presse eine mächtige Waffe in den Händen der Werktätigen, denn sie bringt die Interessen der Arbeiter, der Bauern und der Intelligenz der Sowjetunion zum Ausdruck und verteidigt sie.

In unserem Sowjetland, im Land der sozialistischen Demokratie, machen alle Bürger der UdSSR von den politischen Freiheiten Gebrauch. Im sozialistischen Sowjetstaat werden die politischen Freiheiten durch die Verfassung, das Grundgesetz des Landes, durch die gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung garantiert. Das ist eine der größten Errungenschaften der Sowjetmacht, einer der besten Beweise des sowjetischen Demokratismus.

Die Stalinsche Verfassung garantiert den Sowjetbürgern die Unverletzlichkeit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Briefgeheimnis.

In der Verfassung der Union der SSR wird allen Bürgern die Freiheit der Ausübung religiöser Kulthandlungen sowie die Freiheit antireligiöser Propaganda zuerkannt, Bereits am 5. Februar 1918 gab die Sowjetmacht ein Dekret heraus, in dem die Freiheit des Gewissens verkündet wurde:

‚Jeder Bürger kann sich zu einer beliebigen Religion bekennen oder auch ohne jedes Religionsbekenntnis sein.’

In diesem Dekret wurden ferner die Trennung der Kirche vom Staat und die Trennung der Schule von der Kirche bestimmt. Das bedeutete, dass die Kirche nicht mehr vom Staat unterstützt wurde. Die Erteilung von Religionsunterricht in den Schulen wurde verboten. Die Geburts- und Eheschließungs- und Sterbeurkunden werden in der UdSSR von den Organen der Staatsgewalt, den Sowjets, ausgestellt. Gleichzeitig sichert das Dekret allen, die es wünschen, die freie Ausübung religiöser Kulthandlungen zu.

Eins der wichtigsten Rechte der Sowjetbürger ist das Wahlrecht, das Recht auf die Teilnahme am politischen Leben des Landes.

Das sowjetische Wahlsystem ist demokratisch im wahren Sinne des Wortes. Das Recht, Deputierte in die Organe der Staatsgewalt zu wählen, haben im Sowjetlande alle Bürger, die das Alter von 18Jahren erreicht haben, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Rasse, Glaubenszugehörigkeit. Bildungsgrad, Ansässigkeit, sozialer Herkunft, Vermögenslage und frühere Tätigkeit. Das Prinzip des allgemeinen Wahlrechts wird in unserem Lande konsequent bis zum letzten verwirklicht.

Die Wahlen zu den Sowjets der Deputierten der Werktätigen werden in der UdSSR auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in geheimer Abstimmung vorgenommen. Im Sowjetlande sind die Wahlen wahrhaft frei, wahrhaft allgemein und wahrhaft demokratisch.

Diese Tatsache unterstreichend, führte Genosse Stalin an:

,Zu solchen freien und wirklich demokratischen Wahlen konnte es nur kommen auf dem Boden des Sieges der sozialistischen Ordnung, nur auf der Grundlage der Tatsache, dass der Sozialismus bei uns nicht einfach aufgebaut wird, sondern bereits in das Dasein, in den Alltag des Volkes eingegangen ist.’

In den kapitalistischen Ländern existiert kein allgemeines Wahlrecht. Dort wird ein bedeutender Teil der Bevölkerung zur Teilnahme an den Wahlen nicht zugelassen, oder er kann nicht aktiv an ihnen teilnehmen. An den Wahlen zum englischen Parlament im Jahre 1945 konnten über 8 Millionen, das heißt 25 Prozent der Wähler nicht teilnehmen. Bei den letzten Kongresswahlen in den USA nahmen nur zwei Fünftel, das heißt weniger als die Hälfte aller Wähler teil. Dazu kommt es, weil auf die werktätigen Wähler alle möglichen Einschränkungen und Vorbehalte in Form eines Zensus verschiedenster Art angewandt werden: eines Vermögens-, Bildungs-, Rassen-, Nationalitäten-, Ansässigkeits-, Alterszensus usw.

In den USA haben zum Beispiel in einer Reihe von Staaten, die Neger kein Wahlrecht. Im Staate Louisiana dürfen Neger an den Wahlen nur dann teilnehmen, wenn sie nicht nur englisch sprechen, sondern auch lesen und schreiben können. Außerdem heißt es in der Verfassung dieses Staates, dass die Neger zur Teilnahme an den Wahlen berechtigt sind, wenn sie einen guten Charakter besitzen und nach dem Lesen eines beliebigen Artikels der Verfassung eine vernünftige Erklärung desselben geben können. In 29 Staaten dieses Landes haben die Soldaten und Matrosen kein Wahlrecht. In sieben Staaten dürfen die Wähler nur dann an den Wahlen teilnehmen, wenn sie in der Lage sind, eine besondere Steuer zu entrichten. In 19 Staaten sind Analphabeten und Halbanalphabeten vom Wahlrecht ausgeschlossen. Durch die vielseitigen Einschränkungen haben in den USA fast 20 Millionen Bürger, einfache Menschen, in Wirklichkeit kein Wahlrecht, obwohl die Verfassung der USA die Gleichheit aller Bürger dieses Landes verkündet.

In England haben die Armen, die Personen, die sich in den so genannten Armenhäusern befinden, kein Wahlrecht.

In einer Reihe bürgerlicher Länder haben die Frauen, die die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, kein Wahlrecht. In der Schweiz, in Belgien, Griechenland, Argentinien, Ägypten, Venezuela, Mexiko und in anderen Ländern sind die Frauen nicht wahlberechtigt. In England dürfen sie erst seit 1928 und in Frankreich seit 1928 wählen. Im Wahlgesetz Kolumbiens heißt es: Frauen und Alkoholiker sind vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ebenso dürfen in Portugal verheiratete Frauen nicht wählen“[33].

Wir haben diese Schrift aus den Jahren nach dem Kriege deshalb so ausführlich abgedruckt, weit sie zeigt, wie bereits im Jahre 1939 das Leben der Sowjetmenschen sich verbessert hatte gegenüber den Jahren vor der Revolution, aber auch wie sehr es schon besser war als selbst nach der Revolution, vor der Industrialisierung und Kollektivierung des Landes, zwei Ereignisse, die untrennbar mit Stalins Namen verknüpft sind. Die Werktätigen der SU hatten damals Rechte und Möglichkeiten, von denen die Arbeiter anderer Länder nur träumen konnten.

Die Passage zeigt auch, selbst in den kurzen Auszügen, dass diese Entwicklung selbst durch den mörderischen Überfall der deutschen Faschisten kaum aufgehalten werden konnte, was ein eindeutiger Beweis für die unglaubliche Stärke des Sowjetsystems ist und bleibt, eine Stärke, die nur daher kommen konnte, dass die Massen unerschütterlich fest hinter dem System standen: beim Kampf gegen die Feinde im eigenen Land in den Jahren 1935 bis 1938, beim Kampf gegen die barbarische Hitler-Aggression in den Jahren 1941 bis 1945 und auch beim Wiederaufbau danach.

Angesichts dieser Tatsachen braucht es einen nicht zu wundern, wenn die Arbeiter und Bauern der Sowjetunion die Verurteilung jener, die sie wieder zum Kapitalismus verdammen wollten, nicht nur begrüßten, sondern sogar forderten. Angesichts dieser Tatsachen wird auch deutlich, was es mit dem immer wieder genannten „Klima der Angst’ auf sich hatte, das in jenen Jahren geherrscht haben soll. Bei den Arbeitern und Bauern war jedenfalls keine Spur davon zu entdecken. Angst herrschte bei jenen, die heute als Zeugen gegen Stalin aufgefahren werden und die deshalb Angst hatten, weil sie nicht nur Gegner der UdSSR waren, sondern Feinde.

Was die von manchen vorgebrachten Argumente betrifft, es habe aber Fehler bei den Säuberungen gegeben, so sei dazu gesagt: nicht, was die großen Prozesse betrifft, nicht, was die Zerschlagung des „Blocks der Rechten und Trotzkisten“ betrifft. Die Zerschlagung dieses Blocks war ein Sieg des Sozialismus, der dazu führte, dass der innere Aufbau des Landes und seine Stärkung ohne Sabotage, ohne Gegenwehr organisiert werden konnte.

Wenn es Fehler gab, so waren diese dort zu suchen, wo zu schnell Menschen aus der Partei ausgeschlossen wurden oder beim Umtausch der Parteibücher ihr Buch zu Unrecht nicht wiederbekommen hatten. Und diese Fehler bemühte sich die Partei unter Stalins Führung so schnell als möglich zu korrigieren.

Auf dem 18. Parteitag der KPdSU(B) im März 1939 wird das nochmals gezeigt.

„Dank allen diesen Maßnahmen erreichte es die Partei, dass sie ihre Reihen von zufälligen, passiven, karrieristischen und direkt feindlichen Elementen säuberte und gleichzeitig eine Auslese der standhaftesten und ergebensten Menschen vollzog. Es läßt sich nicht behaupten, dass die Reinigung ohne ernsthafte Fehler durchgeführt wurde. Leider wurden mehr Fehler begangen als anzunehmen war. Es unterliegt keinem Zweifel, dass wir die Methode der Reinigung im Massenmaßstab nicht mehr anzuwenden brauchen. Doch war die Reinigung in den Jahren 1933-1936 unumgänglich und zeitigte im Wesentlichen positive Ergebnisse. Auf dem gegenwärtigen, dem 18. Parteitag, sind ungefähr 1600000 Parteimitglieder vertreten, das heißt um 270000 Parteimitglieder weniger als auf dem 17. Parteitag. Daran ist jedoch nichts Schlimmes“[34].

Nichts Schlimmes daran, weil die Partei für die Prüfungen, die bald auf das ganze Land zukommen würden, jetzt besser denn je gerüstet war. So wurde auf dem Parteitag auch das Statut der Partei entsprechend geändert und diese Periode des Kampfes abgeschlossen.

Wir meinen, wie alle Kommunisten von jeher, dass diese Prozesse nicht nur von den Kommunisten verteidigt werden müssen. Wir meinen, dass es so sein muss, wie es damals in den dreißiger Jahren auch war, dass auch jene Demokraten, die gegen die Kommunisten Einwände haben, diese Prozesse verteidigen müssen.

Sie waren nicht terroristisch, sondern beseitigten den Terror, sicherten dem Land Sicherheit und kontinuierlichen Aufbau - das war ihr Ergebnis.

Deshalb werden sie so sehr verleumdet.

Wir drucken im folgenden ein Gespräch ab, das J.W. Stalin am 23. 7.1934 mit dem englischen Schriftsteller H.G. Wells führte, in dem es eben um Fragen der gewaltsamen Revolution und ähnliches geht. Wir tun dies, damit der Leser einen Eindruck von Stalins Art zu diskutieren bekommt, und damit die Argumente Stalins selbst bekannt sind.

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